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Die örtliche Zuständigkeit

Unter örtlicher Zutändigkeit versteht man das Gebiet das einer Feuerwehr als Schutzbereich zugeordnet ist.

Für den Bürger ist dies im Notfall völlig unrelevant. Hier werden in der Regel ohnehin mehrere Gemeindewehren alarmiert.
Einsatzleiter bei einem Einsatz ist immer der Kommandant der Feuerwehr in deren örtlichen Zuständigkeit das Schadensereigniss eingetreten ist.
Bei Bedarf wird die Einsatzleitung nach Eintreffen von Führungskräften des Landkreises durch diese übernommen.

Wenn es um freiwillige Leistungen der Feuerwehren geht, wirkt sich aber die örtliche Zuständigkeit auch auf den Antragsteller (also den Bürger) aus.
Will z. B. ein Verein das die Feuerwehr seinen Festzug absichert, dann muss er sich zunächst an den Kommandanten wenden, in dessen örtlicher Zuständigkeit der Festzug verlaufen soll.
Dieser kann dann entscheiden ob er die freiwillige Leistung durchführt oder nicht.

Auch für Beratungen oder die Abklärung von rechtlichen Dingen die den Brandschutz betreffen ist immer der örtlich zuständige Kommandant der erste Ansprechpartner für die Gemeinde und den Bürger. Gegebenenfalls vermittelt der Kommandant dann zwischen der Feuerwehrführung des Landkreises und den Bürger bzw. stellt den direkten Kontakt zwischen beiden her.

Im Falle von Leinach ist die örtliche Zuständigkeit deckungsgleich mit der Gemarkung des jeweiligen Gemeindeteils.

Die örtliche Zuständigkeit der Feuerwehr Oberleinach ist also die Gemarkung Oberleinach.

Gemarkung OL

Gerätehaus

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97274 Leinach

09364.509060
kdt@ffwol.de

Im Notfall

Im Notfall Vorschau 193364109

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